Das E-Rezept ist da: Erst Ihre Versichertenkarte => dann Ihr Rezept! | Allgemein

Einführung eRezept => Ab dem 01.12.2023 gilt: 1. Versichertenkarte vorlegen dann erst 2. Rezept von uns erhalten.

Liebe Patientin, lieber Patient,

bitte beachten Sie, dass wir ab dem 01.12.2023 aufgrund der Einführung des E-Rezeptes keine Rezepte mehr ohne Versichertenkarte ausstellen können!

Bitte bringen Sie uns erst Ihre Versichertenkarte, die wir im System einlesen und erst dann Ihnen Ihr Rezept ausstellen dürfen.

Aus organisatorischen Gründen können Sie Ihr Wiederholungs-E-Rezept zwei Werktage nach Rezeptbestellung (und Einlesen Ihrer Gesundheitskarte) in Ihrer Apotheke einlösen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ihr Praxisteam der Gemeinschaftspraxis Rothemann